Unsere WEG-Verwaltung ...

... basiert auf dem guten Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümern und Verwalter.

 

Die Rechtsmaterie im Bereich der WEG-Verwaltung wird immer komplexer. Auch bei Interessengegensätzen stehen wir Ihnen als neutraler Verwalter zur Seite.

Wir kümmern uns für Sie um:

  • Einzug des Hausgeldes mit Mahnwesen
  • Verwaltung von Bank- und Instandhaltungskonten
  • Jahresabrechnung und Erstellung eines Wirtschaftsplanes für die künftige Periode
  • Einberufung von Eigentümerversammlungen
  • Beschlusssammlung
  • Bescheinigung von haushaltsnahen Dienstleistungen gem. §35a EStG
  • Durchführung von akuten Instandsetzungen
  • Aufstellen eines Investitionsplans für künftige Instandhaltungen
  • Vorbereitende Tätigkeiten für Auftragsvergaben
  • Verfolgen von Gewährleistungsansprüchen