... basiert auf dem guten Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümern und Verwalter.
Die Rechtsmaterie im Bereich der WEG-Verwaltung wird immer komplexer. Auch bei Interessengegensätzen stehen wir Ihnen als neutraler Verwalter zur Seite.
Wir kümmern uns für Sie um:
Einzug des Hausgeldes mit Mahnwesen
Verwaltung von Bank- und Instandhaltungskonten
Jahresabrechnung und Erstellung eines Wirtschaftsplanes für die künftige Periode
Einberufung von Eigentümerversammlungen
Beschlusssammlung
Bescheinigung von haushaltsnahen Dienstleistungen gem. §35a EStG
Durchführung von akuten Instandsetzungen
Aufstellen eines Investitionsplans für künftige Instandhaltungen